Förderungen für Privatpersonen und Unternehmen
 
 

Förderungen für Privatpersonen

Bildungsscheck des Landes Salzburg
(Gültig ab Jänner 2008)

Für nahezu alle berufsbezogenen Kurse gbit es für Sie eine Rückvergütung in Form des Bildungsschecks. Pro Kurs/Lehrgang werden 50 % der Kurskosten gefördert, jedoch maximal € 830,-- für den Zeitraum 2008 bis einschließlich 2011.

Für Vorbereitung und Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung beträgt der Höchstbeitrag € 1.000,--.

Für Lehrlinge beträgt der Höchstbetrag für die Förderung der Berufsreifeprüfung ebenfalls € 1.000,-

Voraussetzung ist, dass Ihr Hauptwohnsitz oder die Arbeitsstätte seit mindestens einem Jahr im Bundesland Salzburg ist, die Kursmaßnahme im Jahr 2008 begonnen hat und Ihnen die Kosten persönlich erwachsen sind.

Ausgeschlossen sind Personen mit Studium bzw. Hochschulabschluss (ausgenommen Wiedereinsteiger/innen).

Aufwendungen für berufliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen können von Privatpersonen als Werbungskosten beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden. Infos erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihren Kursbesuch eine Förderung des AMS Salzburg erhalten. Details erhalten Sie beim zuständigen Arbeitsmarktservice, Telefon: 0662 8883 – 0.

Eine Aktion des Wirtschaftsministeriums und der Wirtschaftskammern Österreichs. Für Lehrlinge und Lehrabsolventen/Lehrabsolventinnen mit ausgezeichneten Erfolgen unter 35 Jahren, die bestimmte fachspezifische Weiterbildungskurse absolviert haben. Details erhalten Sie bei der Abteilung für Bildungspolitik der WK Salzburg Tel. 0662 8888 – 320 oder unter www.ifa.or.at.

Hinweis: Sollte Ihr Wohnsitz nicht im Bundesland Salzburg sein, dann informieren Sie sich bitte in Ihrem Bundesland über ähnliche Förderungen.


Förderungen für Unternehmer

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)
(Gültig ab Jänner 2008)

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmer/innen. Diese Förderungen erhalten alle Arbeitgeber – ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.

Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:

Arbeitnehmer/innen ab 45 Jahre, Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule, Wiedereinsteiger/innen, Arbeitnehmer/innen unter 45 Jahre im Rahmen von Productiv-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden.

Die Höhe der Förderung betrag zwei Drittel der Kursgebühren. Im Falle der Förderung von Frauen ab 45 Jahre beträgt die Höhe der Förderung drei Viertel der Kursgebühren. Die Höhe der maximal anerkannten Kursgebühren beträgt € 10.000,-- pro Teilnehmer/in und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.

Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der Personal disponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind. Telefon 0662 8883 – 0 oder www.ams.at

Aufwendungen für berufliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen können vom Unternehmen als Betriebsausgabe beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden. Infos erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.

Weitere Auskünfte und Antragsformulare unter:
www.wifisalzburg.at/foerderung

Alle Angaben sind vorbehaltlich der Förderzusagen von Land Salzburg, Arbeitsmarktservice Salzburg und Wirtschaftskammern.