Förderungen
für Privatpersonen
Bildungsscheck
des Landes Salzburg
(Gültig ab Jänner 2008)
Für
nahezu alle berufsbezogenen Kurse gbit es für Sie
eine Rückvergütung in Form des Bildungsschecks.
Pro Kurs/Lehrgang werden 50 % der Kurskosten gefördert,
jedoch maximal € 830,-- für den Zeitraum 2008
bis einschließlich 2011.
Für
Vorbereitung und Ablegung der Werkmeister-, Meister-
oder Befähigungsprüfung beträgt der Höchstbeitrag
€ 1.000,--.
Für
Lehrlinge beträgt der Höchstbetrag für
die Förderung der Berufsreifeprüfung ebenfalls
€ 1.000,-
Voraussetzung
ist, dass Ihr Hauptwohnsitz oder die Arbeitsstätte
seit mindestens einem Jahr im Bundesland Salzburg ist,
die Kursmaßnahme im Jahr 2008 begonnen hat und
Ihnen die Kosten persönlich erwachsen sind.
Ausgeschlossen
sind Personen mit Studium bzw. Hochschulabschluss (ausgenommen
Wiedereinsteiger/innen).
Steuervorteile durch Weiterbildung
Aufwendungen
für berufliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
können von Privatpersonen als Werbungskosten beim
zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden. Infos
erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.
Individualförderung
des AMS Salzburg
Unter
bestimmten Voraussetzungen können Sie für
Ihren Kursbesuch eine Förderung des AMS Salzburg
erhalten. Details erhalten Sie beim zuständigen
Arbeitsmarktservice, Telefon: 0662 8883 – 0.
Die
Begabtenförderung
Eine
Aktion des Wirtschaftsministeriums und der Wirtschaftskammern
Österreichs. Für Lehrlinge und Lehrabsolventen/Lehrabsolventinnen
mit ausgezeichneten Erfolgen unter 35 Jahren, die bestimmte
fachspezifische Weiterbildungskurse absolviert haben.
Details erhalten Sie bei der Abteilung für Bildungspolitik
der WK Salzburg Tel. 0662 8888 – 320 oder unter
www.ifa.or.at.
Hinweis:
Sollte Ihr Wohnsitz nicht im Bundesland Salzburg sein,
dann informieren Sie sich bitte in Ihrem Bundesland
über ähnliche Förderungen.
Förderungen für
Unternehmer
Qualifizierungsförderung
für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)
(Gültig ab Jänner 2008)
Das
Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe
die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmer/innen.
Diese Förderungen erhalten alle Arbeitgeber –
ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, sonstige juristische
Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien,
der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände
sowie radikale Vereine.
Bei
Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen
förderbar:
Arbeitnehmer/innen
ab 45 Jahre, Frauen mit höchstens Lehrausbildung
oder mittlerer Schule, Wiedereinsteiger/innen, Arbeitnehmer/innen
unter 45 Jahre im Rahmen von Productiv-Aging-Konzepten
in Qualifizierungsverbünden, die sich in einem
vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
bzw. in Elternkarenz befinden.
Die
Höhe der Förderung betrag zwei Drittel der
Kursgebühren. Im Falle der Förderung von Frauen
ab 45 Jahre beträgt die Höhe der Förderung
drei Viertel der Kursgebühren. Die Höhe der
maximal anerkannten Kursgebühren beträgt €
10.000,-- pro Teilnehmer/in und Begehren. Die Finanzierung
erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.
Die
Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice
richtet sich nach der Personal disponierenden Stelle
des Betriebes, in dem die zu fördernden Arbeitnehmer/innen
beschäftigt sind. Telefon 0662 8883 – 0 oder
www.ams.at
Steuervorteile
durch Weiterbildung
Aufwendungen
für berufliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
können vom Unternehmen als Betriebsausgabe beim
zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden. Infos
erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.
Weitere
Auskünfte und Antragsformulare unter:
www.wifisalzburg.at/foerderung
Alle
Angaben sind vorbehaltlich der Förderzusagen von
Land Salzburg, Arbeitsmarktservice Salzburg und Wirtschaftskammern.
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